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, Lipp Michael

Amateurfunkfrequenzen geraten weiter unter Druck - Konsultationsverfahren eröffnet

Die US-Regulierungsbehörde FCC hat ein Verfahren zur Öffnung weiterer lizenzfreier Frequenzbänder für die direkte Kommunikation mit Satelliten gestartet. Das Vorhaben könnte auch den Amateurfunk und Amateurfunksatelliten betreffen

Die Federal Communications Commission (FCC) hat am 6. August 2026 einstimmig eine Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) im Verfahren ET Docket No. 26-169 verabschiedet. Das Verfahren trägt den Titel "Unleashing Unlicensed Spectrum for Direct-to-Device" und soll klären, unter welchen technischen und regulatorischen Bedingungen lizenzfreie Funkgeräte künftig direkt mit Satelliten kommunizieren dürfen. Die FCC hat damit noch keine neuen Regeln beschlossen, sondern eröffnet zunächst ein öffentliches Konsultationsverfahren. (EBS Public Now)

Im Mittelpunkt stehen Geräte, die bereits heute unter Part 15 der FCC-Regeln betrieben werden. Dazu zählen unter anderem WLAN-, Bluetooth- und zahlreiche IoT-Geräte. Nach den Vorstellungen der FCC sollen diese Geräte künftig innerhalb der bestehenden Leistungsgrenzen mit entsprechend zugelassenen Satellitensystemen kommunizieren können. Gleichzeitig bittet die Behörde um Stellungnahmen zu technischen Schutzmassnahmen, insbesondere für mögliche Satelliten-Downlinks und zur Vermeidung schädlicher Störungen bestehender Funkdienste.

Gegenüber dem im Juli veröffentlichten Entwurf nahm die FCC eine wesentliche Änderung vor. Das ursprünglich ebenfalls vorgesehene 902–928-MHz-Band wurde aus dem Verfahren entfernt. Nach Angaben der Behörde erwies sich dieses Frequenzband wegen der Vielzahl unterschiedlicher Nutzer und Schutzansprüche als deutlich komplexer als zunächst angenommen. Im Verfahren verbleiben damit die Frequenzbereiche 2400–2483,5 MHz sowie 5725–5850 MHz mit einer gesamten Bandbreite von rund 200 MHz. (EBS Public Now)

Für den Amateurfunk besitzen beide Frequenzbereiche besondere Bedeutung. Das 13-cm-Band (2400–2483,5 MHz) wird von verschiedenen Amateurfunksatelliten und experimentellen Nutzlasten verwendet. Im 5-cm-Band (5725–5850 MHz) befindet sich zudem die Amateurfunk-Satellitenzuweisung 5830–5850 MHz. Die FCC fordert ausdrücklich Kommentare dazu an, wie Satelliten-Downlinks in diesem Frequenzbereich gestaltet werden könnten, ohne andere zulässige Nutzungen zu beeinträchtigen.

Welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Regeln letztlich auf Amateurfunksatelliten haben werden, ist derzeit offen. Die FCC bittet ausdrücklich um Stellungnahmen von Interessengruppen. Für Amateurfunkverbände und AMSAT-Organisationen bietet das Verfahren daher die Möglichkeit, technische Anforderungen und den Schutz bestehender Amateurfunkanwendungen in den Konsultationsprozess einzubringen.

Die öffentliche Kommentierungsphase beginnt nach der Veröffentlichung der NPRM im Federal Register. Anschliessend wird die FCC die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Ein verbindlicher Regulierungsentscheid liegt derzeit noch nicht vor.

Quellen