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, Lipp Michael

23cm im Detail

Wir haben uns das Regelwerk genauer angeschaut und haben Euch die wichtigen Fakten zusammengestellt - und: Das BAKOM hat die Möglichkeit, eine Übergangsfrist von 3 Jahren zu gewähren.

Wie wir in unserem Newsbeitrag berichtet haben, gelten ab 27.12.2025 neue Regeln für das 23cm Band. Allerdings hat das BAKOM die Möglichkeit, eine bis zu 3 Jahre gültige Übergangsfrist zu gewähren. Das verbale Regelwerk haben wir tabellarisch mit den wichtigsten Daten zusammengestellt.

Zuerst ein paar Fakten. Die CEPT hält in ihrem Bericht fest, dass

  • das 23cm Amateurfunkband weiterhin auf sekundärer Basis von 1240 - 1300 MHz dem Amateurfunkdienst welweit zugeteilt ist.
  • das Frequenzband 1240 - 1300 MHz weltweit dem Funknavigationsdienst über Satelliten (RNSS) (Weltraum-Erde) und (Weltraum-Weltraum) primär zugeteilt ist.
  • das Frequenzband 1240 - 1300 MHz weltweit auch dem aktiven Erderkundungsdienst über Satelliten, dem Ortungfunkdienst (es gilt RR Nr. 5.329) und dem aktiven Weltraumforschungsdienst auf primärer Basis zugeteilt ist.
  • der Amateurfunkdienst über Satellit (Erde-Weltraum) gemäss den Bestimmungen der RR Nr. 5.282 im Frequenzbqand 1260-1270 MHz betrieben wird.
  • einige Länder im Frequenzband 1215 - 1300 MHz zusätzliche Dienste gemäss RR Nr. 5.330 (feste und mobile Dienste) und 5.331 (Funknavigationsdienst) ebenfalls auf primärer Basis zugeteilt haben.
  • die Amateurfunkdienst und Amateurfunkdienst über Satellit ihre Nutzung des Frequenzbands 1240 - 1300 MHz gemäss den RR Nr. 1.56 und 1.57 kontinuierlich weiter entwickeln.
  • die maximale Leistung der Amateurfunkstellen von den zuständigen Verwaltungen (Anm. BAKOM in HB9) gemäss RR 25.7 festgelegt wird.
    • Die nationalen Behörden (Anm. Das BAKOM in HB) dürfen individuell eine Übergangsfrist von bis zu 3 Jahren definieren
  • der ECC Bericht 359 Studien und Messungen enthält, die zeigen, dass die Emissionen von Amateurfunkstationen im Bereich 1258 - 1300 MHz in Galileo-RNSS-Empfängern möglicherweise in Pegeln empfangen werden, welche die in der Empfehlung der ITU-R M.1902-2 festgelegten Empfängerschutzkriterien überschreiten.
    Hinweis: Die Störungen betreffen einen kommerziellen, verschlüsselter Dienst des Galileo Systems: E6 auf 1278.75 MHz (siehe auch Quelle)
  • Weitere Fakten sind aus dem CEPT Bericht zu entnehmen (siehe Quellangaben weiter unten)

 

Hier die neuen Regelungen im Detail (Angaben ohne Gewähr)

Frequenz Max Bandbreite Maximale Sendeleistung Hinweis Weitere Bemerkungen
1258 - 1296 MHz 150 kHz -17dBW EIRP (20mW) Terrestrischer Amateurfunkdienst  
1296 - 1298 MHz 150 kHz 17dBW (50 Watt) Terrestrischer Amateurfunkdienst Senderausgangsleistung mit beliebigem Antennengewinn 
1298 - 1300 MHz 150 kHz 22 dBW (158,5 Watt) Terrestrischer Amateurfunkdienst Senderausgangsleistung mit beliebigem Antennengewinn 
1298 - 1300 MHz 150 kHz 27 dBW (501 Watt) EME ab 15° Elevation (15-90°) Antennengewinn bis 30 dBi was ca 500 kW EIRP entspricht
1260 - 1262 MHz 150 kHz -3 dBW EIRP (0,5 Watt) Amateurfunkdienst über Satellit (Erde-Satellit)
0° - 15° Elevation
 
1260 - 1262 MHz 150 kHz 17 dBW EIRP (50 Watt) Amateurfunkdienst über Satellit (Erde-Satellit)
15° - 55° Elevation 
 
1260 - 1262 MHz 150 kHz 26.8 dBW EIRP (478.63 Watt) Amateurfunkdienst über Satellit (Erde-Satellit)
55° - 90° Elevation 
 
1262 - 1270 MHz 150 kHz -17 dBW EIRP (20 mW) Amateurfunkdienst über Satellit (Erde-Satellit) 0 - 90° Elevation  
1258 - 1300 MHz 50 kHz - 1 MHZ -17 dBW EIRP (20 mW) Breitbandanwendung im terrestrischem Amateurfunkdienst Breitbandanwendungen wie ATV, DATV, LoRa etc
23cm     Antennenaufbauhöhe über Grund Wenn die Antennen von Amateurfunk- und Amateursatellitenstationen in deutlich höheren Höhen installiert werden als die im Bericht ITU-R M.2513-1 [4] enthaltenen repräsentativen Werte (die repräsentative Antennenhöhe über dem Boden beträgt 25 m), müssen (...) weitere Einschränkungen oder Beschränkungen berücksichtigt werden, insbesondere im Falle der Kategorie der Amateurfunkstationen, die als „permanente Installationen“ bezeichnet werden, wie z. B. Repeater und Ausbreitungsbaken.

Zusätzlich können die CEPT-Verwaltungen im Falle einer Zunahme der aktuellen Nutzung des Frequenzbands 1260–1270 MHz durch Amateur-Satelliten-Uplinks eine Beschränkung des Arbeitszyklus des entsprechenden Amateur-Satellitenbetriebs in Erwägung ziehen.

Aus den Informationen ist rasch zu erkennen, dass nicht die Galileo Satelliten selbst, sondern die Endbenutzer auf der Erde durch die Dienste des Amateufunks gestört werden könnten. Durch die geringe Anzahl der gezählten Stationen im Bemessungszeitraum kann das das CEPT in der ECC Studie nur eine Vermutung bezüglich des Störpotentials ausgehen. 

 

Quellen:

CEPT Bericht 23cm  -  https://docdb.cept.org/download/4782
Galileo E6 Frequenz  -  https://www.tualcom.com/gnss-frequency-bands-and-signals/
Galileo E6 Technical Note  -  https://www.gsc-europa.eu/sites/default/files/sites/all/files/E6BC_SIS_Technical_Note.pdf
ECC Report 359  -  https://docdb.cept.org/download/4538