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, Lipp Michael

Hürde im 13cm Band fällt!

Ein von der AMSAT-HB initiierter und dokumentierter Feldversuch hat wesentlich dazu beigetragen, dass das BAKOM die Meldepflicht für den QO-100-Uplink im 13-cm-Band bis 20 W Sendeleistung aufhebt. Ein starkes Signal für faktenbasierte Regulierung und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Amateurfunk, Verband und Behörde.

Im September 2023 hat die AMSAT-HB einen praxisnahen Feldversuch zum Störpotential des 13-cm-Uplinksignals (2,4 GHz) zum QO-100 an Bord von Es’hail-2 durchgeführt. Ziel war es, die vom BAKOM geäusserten Bedenken hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen von WLAN- und Bluetooth-Anwendungen zu untersuchen. Der Versuchsaufbauten umfasste sowohl optimierte als auch bewusst suboptimale Antennenkonfigurationen sowie realistische bis extreme Betriebsbedingungen. Die Resultate zeigten klar: Bei sachgemässem Aufbau und Betrieb sind keine relevanten Störungen zu erwarten; selbst unter Extrembedingungen traten nur lokal und temporär Effekte auf, die primär den eigenen Betreiber betreffen.

Die dokumentierten Ergebnisse wurden via Dachverband USKA an das BAKOM eingereicht. In der Folge wurde das Thema in mehreren Sitzungen der USKA vertieft diskutiert und durch eigene Abklärungen des BAKOM ergänzt. Dieser faktenbasierte Dialog hat nun zu einem wichtigen regulatorischen Schritt geführt: Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die vorgängige Meldepflicht für den Betrieb des QO-100-Uplinks im 13-cm-Band bis zu einer Senderleistung von 20 Watt. Die entsprechende Anpassung ist in Anhang 4, Buchstaben b und g der revidierten Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums festgehalten.

Dies bedeutet, dass ab 1.1.2026 der QO-100 Transponder deutlich vielfältiger genutzt werden kann. Gerade für ausländische Funkamateure war die Meldepflicht ein Hinderniss um in der Schweiz über QO-100 qrv zu werden. Wie aus der Verordnung zu entnehmen ist, ist QO-100 nicht namentlich erwähnt. Somit ist die Nutzung des 13cm Bandes generell gemäss Frequenzverordnung des BAKOM mit 20 Watt ohne Meldepflicht nutzbar. Stärkere Sendeleistungen sind möglich. Diese unterliegen jedoch immer noch der Meldepflicht beim BAKOM.

Die AMSAT-HB bedankt sich ausdrücklich bei der USKA, besonder Urs Lott, HB9BKT, für die engagierte und kompetente Vertretung der Interessen des Amateurfunks sowie beim BAKOM für die sachliche, offene und fundierte Prüfung der vorgelegten Daten. Ein besonderer Dank gilt allen Mitwirkenden des Feldversuchs – von der Planung über die Durchführung bis zum fachlichen Review –, die mit ihrem Einsatz und ihrer Expertise diesen Erfolg erst möglich gemacht haben.

Dieser Entscheid stärkt nicht nur den QO-100-Betrieb in der Schweiz, sondern zeigt exemplarisch, wie experimenteller Amateurfunk, technische Verantwortung und konstruktive Zusammenarbeit mit Behörden zu nachhaltigen Verbesserungen im regulatorischen Umfeld führen können.

 

Quelle:
Meldung der USKA über Wegfall der Meldepflicht  -  Wegfall Meldepflicht für QO-100 Uplink bis 20 W Sendeleistung ab 1.1.26
Verordnung des BAKOM (Fassung 1.1.2026 anklicken)  -  SR 784.102.11 - Verordnung des BAKOM vom 18. November 2020 über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums (VVNF) | Fedlex